Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB´s)
für Ticketgutscheine bei Events und Feiertagen
Ein Ticketgutschein wird ausgestellt und verkauft für Reservierungen an Feiertagen (Weihnachten, Silvester, Ostern, usw.) sowie an Events, bei denen dieser Verkauf angekündigt wird.
Zur Erklärung: je Tischreservierung wird ein Ticketgutschein ausgestellt in Höhe von reservierter Personenzahl multipliziert mit dem festgesetzten Betrag (siehe bei dem jeweiligen Event)
- Verkauf
Die Ticketgutscheine können durch telefonische, schriftliche (reservierung@dompropst-wadern.de) oder persönlicher Reservierung vor Ort erworben werden. Dabei ist eine entsprechende verfügbare Kapazität von Tisch und Sitzplätzen Vorrausetzung.
Der Ticketgutschein ist im Vorfeld in BAR, EC-Karte oder per Überweisung zu bezahlen. Erst nach erfolgter Bezahlung ist die Reservierung verbindlich.
Der gekaufte Gutschein kann nach Bezahlung im Restaurant abgeholt werden, oder auch bis zur Reservierung dort gelagert werden. - Stornierung
– Die Tischreservierung mit einem Ticketgutschein kann bis 14 Tage vor der gebuchten Reservierung kostenfrei storniert werden. Bzw. bis zu dem bei der Veranstaltung angesetztem Datum. Der angezahlte Betrag wird entsprechend zurückerstattet oder auf Wunsch in einen regulären Gutschein umgewandelt.
– Bei Stornierungen unter 14 Tage oder nach dem bei der Veranstaltung festgesetztem Datum können die Ticketgutscheine nicht mehr erstattet werden.
– Ticketgutscheine können auch selbst weiterverkauft werden und somit weitervermittelt werden. Es empfiehlt sich da nur den neuen Namen bei der Reservierung dem Restaurant mitzuteilen. - Einlösung
– Ticketgutscheine können nur an dem Tag für den reservierten Tisch eingelöst werden. Die Höhe des Ticketgutscheines wird der Gesamtrechnung abgezogen.
– Der Ticketgutschein muss bei der Reservierung zum Einlösen vorgelegt werden.
– Eine Einlösung nach dem Tag der Reservierung ist nicht mehr möglich. - Verfall des Ticketgutscheines
– Der Ticketgutschein ist nur an dem gebuchten Tag gültig. Nach dem Tag verfällt die Gültigkeit des Gutscheines.
Nun noch eine kurze Erklärung warum dieses Vorgehen?
Unsere Philosophie ist es, Ihnen bei Festtagen oder Events einen Sitzplatz, guten Service und vor allem, ein vorzügliches Essen anzubieten. Dazu muss Personal eingeteilt und die Tische dekoriert werden. Die Küche erstellt einen Menüplan und die Waren werden geordert. Gerade der Wareneinkauf und das Vorhalten der notwendigen Lebensmittel ist ein nicht unbedeutenden Geldfaktor.
Leider hatten wir in den letzten Jahren, vor allem bei Events oder an Feiertagen ein Problem damit, dass Tische reserviert wurden, aber die Gäste an dem Tag einfach nicht erschienen sind, so genannte No-Shows. Oder dass Tische so kurzfristig storniert wurden, dass wir keine Chance mehr hatten, diese weiterzuvermitteln.
Nun zu unserem Problem, wenn dies alles in zu großer Menge zu oft auftritt und wir uns für mehr Personen richten, ob Personal, Lebensmittel, usw. haben wir am Ende des Tages vor allem bei Lebensmitteln einen Überschuss, der sich leider auch nicht ewig hält. Und somit leider auch unnötiger Weise, auf unsere Kosten, entsorgt werden müssen.
Mit dem Ticketgutschein möchten wir zumindest unseren Grundwareneinsatz decken, der bei einer Reservierung an solchen Tagen anfällt. Und somit auch ein Bewusstsein für dieses Thema anregen. Vor allem möchten wir Ihnen so gewährleisten, dass wir Ihnen die gewohnte frische und Qualität an Produkten bieten können.
Ihr Team vom Restaurant Zum Dompropst